Erstellt am: 11.07.2022 22:10
Von: Tobias Weimer, Backnang


Gestaltungsmöglichkeiten für evangelische Kirchengemeinden vergrößert

Die Synode des Evangelischen Kirchenbezirks Backnang stimmt für neue Art der Kirchensteuerverteilung. Kirchengemeinden gewinnen Gestaltungsmöglichkeiten und Verantwortung


Mehr Gestaltungsmöglichkeiten, aber auch mehr Verantwortung erhalten die Kirchengemeinden im Kirchenbezirk Backnang ab dem Haushaltsjahr 2023. Das haben die Bezirkssynodalen bei einer Sondersitzung der Bezirkssynode am vergangenen Freitag, 8. Juli, in der Backnanger Matthäuskirche einstimmig bei drei Enthaltungen beschlossen. Künftig erhalten die Kirchengemeinden Kirchensteuergelder nicht mehr nach einem Bedarfs-, sondern nach einem Budgetierungsmodell. Die weiteren Kirchenbezirke im Rems-Murr-Kreis, Schorndorf und Waiblingen, stellten bereits 2017 beziehungsweise vor einem Jahr auf das Budgetierungsmodell um. Um das neue Verteilmodell einführen zu können, beschlossen die Synodalen eine Änderung der Kirchenbezirkssatzung sowie Haushaltsgrundsätze, in denen die Umsetzung des Budgetierungsmodell geregelt ist. In den Haushaltsgrundsätzen ist aktuell beispielsweise ausgeführt, dass keine Gemeinde weniger Kirchensteuermittel als im Vorjahr erhalten wird. Die Erhöhung der zugewiesenen Gelder ist bei 3% gedeckelt.

Ulrich Haacke-Schweikert von der Kirchlichen Verwaltungsstelle Waiblingen, die Kirchengemeinden berät und unterstützt, führte in das Thema Budgetierung ein. Als wesentlichste Veränderung für die Gemeinden erwähnte er die größeren Gestaltungsmöglichkeiten. Erwirtschaftete eine Gemeinde beispielsweise bisher durch ihre Gebäude Mieteinnahmen, verringerte sich dadurch die Kirchensteuerzuweisung, da schon Geld für den benötigten Bedarf vorhanden war. Beim Budgetierungsmodell erhalten alle Gemeinden die jeweils zustehenden Budgetanteile für Gebäudeunterhaltung und -bewirtschaftung. Mieteinnahmen werden daher nicht mehr verrechnet und stehen den Gemeinden zusätzlich zur Verfügung. Ebenso können Gemeinden zum Beispiel die Gelder aus dem Personalkostenbudgetanteil flexibel nutzen. Die Gemeinden erhalten diese Gelder gemäß dem sogenannten Stellenplan, nach dem geregelt ist, für welche Arbeitsbereiche einer Kirchengemeinde Festanstellungen vorgesehen sind. Will eine Kirchengemeinde andere Schwerpunkte setzen, kann sie eine vorgesehene Stelle unbesetzt lassen und dafür eine Arbeitsstelle in einem anderen Arbeitsbereich schaffen.

Wie Kirchenbezirksrechnerin Andrea Schreiber ausführte, können Gemeinden Stellen mit einem Anstellungsumfang bis 30% künftig ohne weitere Genehmigung schaffen. Bisher musste der Kirchenbezirksausschuss (KBA), der die Geschäfte des Kirchenbezirks zwischen den Sitzungen der Bezirkssynode führt, Stellenschaffungen genehmigen. Der KBA wird nach der erstmaligen Verabschiedung der Haushaltsgrundsätze durch die Bezirkssynode am vergangenen Freitag Änderungen beschließen, sollten diese notwendig werden.

 

Tobias Weimer, Pressebeauftragter Kirchenbezirk Backnang